Das INVEST-Programm der BAFA hat sich als bedeutsame Initiative erwiesen, die darauf abzielt, Wagniskapitalinvestitionen in innovative Unternehmen zu fördern. In einer Zeit, in der Start-ups eine treibende Kraft für wirtschaftliches Wachstum und Innovation sind, spielt die Unterstützung von Wagniskapitalgebern – wie Business Angels – eine entscheidende Rolle. Dieser Blogbeitrag bietet einen Überblick über das INVEST-Programm, beleuchtet dessen Zielsetzung und erläutert, wie es sowohl für Investoren als auch für aufstrebende Unternehmen von Vorteil ist.

Was ist INVEST?

Das INVEST-Programm der BAFA verfolgt das Ziel, Wagniskapitalinvestitionen in innovative Unternehmen zu fördern. Diese Initiative hat die Absicht, die Attraktivität von Wagniskapitalgebern zu steigern und somit vielversprechenden Start-ups finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Dabei liegt der Fokus darauf, die Innovationskraft zu stärken, wirtschaftliches Wachstum zu fördern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Start-ups zu verbessern.

Ein zentraler Bestandteil des Programms besteht in der finanziellen Unterstützung für Wagniskapitalgeber. Durch einen Zuschuss sollen Investoren ermutigt werden, Kapital in innovative Unternehmen zu investieren, wodurch deren Risikobereitschaft gesteigert und der Zugang zu dringend benötigtem Kapital erleichtert wird. Die genaue Höhe des Zuschusses und die Modalitäten werden im Rahmen des Programms festgelegt.

Um von dieser Fördermaßnahme zu profitieren, müssen sowohl Wagniskapitalgeber als auch die unterstützten Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem klare Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Investoren sowie bestimmte Bedingungen bezüglich der Art der finanzierten Projekte. Durch die Festlegung klarer Richtlinien wird sichergestellt, dass gezielt vielversprechende Vorhaben unterstützt werden.

Vorteile für Wagniskapitalgeber

  1. Höhe des Zuschusses:
    Durch die Teilnahme am Programm erhalten Wagniskapitalgeber einen finanziellen Zuschuss, der ihre Investitionen in innovative Unternehmen aufwertet. Dieser Anreiz steigert die Renditeaussichten und mindert potenzielle Risiken.
  2. Steigerung der Attraktivität:
    Die finanzielle Unterstützung macht Investitionen in Start-ups attraktiver. Wagniskapitalgeber können sich somit von anderen Finanzierungsmöglichkeiten abheben und hochkarätige Start-up-Gelegenheiten besser nutzen.
  3. Förderung von Investitionen:
    Das Programm fördert direkte Investitionen in vielversprechende Start-ups. Diese gezielte Unterstützung stärkt das Vertrauen von Wagniskapitalgebern in innovative Projekte und trägt dazu bei, das Investitionsumfeld insgesamt zu verbessern.

Voraussetzung für Start-ups

Die Kriterien, die ein Unternehmen / Start-up erfüllen muss, damit die Anteile, die der Investierende erwirbt, bezuschusst werden können, sind wie folgt:

  1. Unternehmensmerkmale:

    • Das Unternehmen muss klein und innovativ sein.
    • Es darf nicht älter als sieben Jahre sein.
    • Es muss eine Kapitalgesellschaft oder eine eingetragene Genossenschaft (eG) sein.
    • Der Hauptsitz muss sich im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) befinden.
    • Es sollte mindestens eine Zweigniederlassung in Deutschland haben, die im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen ist, oder eine Betriebsstätte in Deutschland, die im Gewerberegister eingetragen ist.
  2. Größenmerkmale:

    • Das Unternehmen gilt als klein, wenn es weniger als 50 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) hat.
    • Der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme darf höchstens 10 Millionen Euro betragen.
  3. Innovationsmerkmale:

    • Das Unternehmen muss in einem innovativen Geschäftsfeld tätig sein.
    • Alternativ gilt es als innovativ, wenn es entweder Inhaber eines bis zu 15 Jahre alten Patents ist, das im direkten Zusammenhang mit dem Geschäftszweck steht, in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt erhalten hat, oder in den zwei Jahren vor Antragstellung einen auf der Internetseite des BAFA aufgeführten Innovationspreis erhalten hat.
    • Falls keines der vorgenannten Kriterien erfüllt wird, kann die Innovativität durch ein kostenloses externes unabhängiges Kurzgutachten bescheinigt werden, das durch einen auf der Internetseite des BAFA veröffentlichten Gutachter erstellt wird. Das Kurzgutachten kann erst nach erfolgter Antragstellung und Aufforderung durch das BAFA initiiert werden.

Beantragungsprozess

Im regulären Antragsverfahren startet der Prozess mit einem Online-Antrag seitens des Unternehmens beim BAFA, das daraufhin die Förderfähigkeit des Unternehmens bescheinigt. Anschließend reicht der Investierende ebenfalls einen Online-Antrag beim BAFA ein. Nach Prüfung dieses Antrags erteilt das BAFA einen Bescheid. Die Verträge zum Anteilserwerb oder ein Darlehensvertrag bei einem Wandeldarlehen zwischen Investierendem und Unternehmen dürfen erst geschlossen werden, wenn der Investierende nach dem Antrag des Unternehmens ebenfalls seinen Antrag gestellt hat. Dabei muss der Bewilligungsbescheid des BAFA noch nicht vorliegen. Nach erfolgter Zahlung für die Anteile oder Realisierung der Wandelung in Anteile kann der Investierende die Erstattung von 25 Prozent der Investitionssumme beim BAFA anfordern (Zahlungsabruf). Hierfür müssen die entsprechenden Verträge oder Dokumente vorgelegt werden, aus denen die Beteiligung hervorgeht. Die Auszahlung des Erwerbszuschusses erfolgt erst nach der Prüfung der Unterlagen und dem Abschluss des Investments, beispielsweise durch die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister.

Für den Fall, dass sich der Investierende an einem Gründungsvorhaben beteiligt, erfolgt zuerst die Einreichung des Antrags durch den Investierenden. Das Unternehmen stellt dann seinen Antrag auf Förderfähigkeit, sobald es gegründet und im Handelsregister eingetragen ist. Das Antragsverfahren ist bewusst schlank gehalten, um eine schnelle und unbürokratische Unterstützung für die Investierenden zu gewährleisten und den Investitionsprozess möglichst wenig zu beeinträchtigen.

ringbach und INVEST

Unter anderen Aufgrund unseres am 11. August 2020 erhaltenen Patents mit der Bezeichnung „Verfahren zum automatisierten Herstellen einer Schutzmaske in einer Fertigungsstraße, sowie entsprechende Fertigungsstraße“ erfüllen wir bei ringbach die Voraussetzung zum Erhalt des BAFA INVESTs. Im Dezember 2020 wurde ringbach offiziell die Förderfähigkeit erteilt.

Fazit

Das INVEST-Programm der BAFA ist eine wichtige Fördermöglichkeit für kleine, innovative Unternehmen und Investierende im Bereich Wagniskapital. Es bietet Erwerbszuschüsse und unterstützt Gründungsvorhaben. Die Teilnahme erfordert das Erfüllen spezifischer Voraussetzungen, während der schlank gehaltene Antragsprozess eine zügige Abwicklung ermöglicht. Monitoring und Verpflichtungen gewährleisten die korrekte Mittelverwendung. Unternehmen und Investierende sollten mögliche Änderungen berücksichtigen und bei Beteiligungsbeendigung sorgfältig mit dem BAFA abstimmen. Insgesamt ist das INVEST-Programm eine wertvolle Unterstützung für innovative Unternehmen in Deutschland.


Quellen:

BAFA

INVEST